Die Südwestfalen-IT am Standort Hemer besetzt zum 01.11.2025 in der Organisationseinheit Kaufmännische Dienste die Stelle

Kaufmännischer Mitarbeiter (m/w/d)

Arbeitszeit: Vollzeit (Stelle ist grundsätzlich teilbar)

Bewerbungsfrist: 16.10.2025

 

Spannend! Ihre Aufgaben

  • Abrechnung & Faktura: Sie sind verantwortlich für die Vorbereitung der Leistungsabrechnung und stimmen die Rechnungsstellung (Faktura) mit dem Debitorenmanagement ab.
  • Auftrags- und Datenkontrolle: Sie überwachen Aufträge, prüfen und geben die Zeiterfassung in SITE (Navision) sowie die Eingangsrechnungen fachlich frei.
  • Belegwesen: Sie legen alle internen und externen Dienstleistungsbelege an und bereiten Abrechnungen für Verträge und Weiterberechnungen vor.
  • Analysen & Kalkulation: Sie führen Nachkalkulationen durch, erstellen Auswertungen und unterstützen bei der Erstellung von Standard-Angeboten und Kalkulationen.
  • Schnittstellenfunktion: Sie sind zentraler Ansprechpartner für die Fachabteilung in kaufmännischen Fragen und kommunizieren mit Kunden und Lieferanten.

Passend! Ihr Profil

  • Der kaufmännische Kompass: Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung oder ein vergleichbarer Abschluss und einschlägige Berufserfahrung in einer vergleichbaren Rolle.
  • ERP-Champion: Fundierte Praxiserfahrung mit ERP-Systemen (z.B. Navision). Sie wissen, wie man Daten verwaltet und nutzt.
  • Kalkulations-Know-how: Kenntnisse in Kalkulation und idealerweise in der Kostenträgerrechnung.
  • Analytische Stärke: Exzellente MS-Office-Kenntnisse (insbesondere Excel), um Daten nicht nur zu verwalten, sondern auch zu analysieren.
  • Kommunikation & Ownership: Sie kommunizieren sicher, arbeiten selbstständig und übernehmen gerne Verantwortung für Ihren Aufgabenbereich.

Wir bieten

EG 9a TVöD

Gesellschaftsform

Südwestfalen-IT
 
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Gleiches gilt für Schwerbehinderte.