Die Südwestfalen-IT am Standort Hemer besetzt zum 01.01.2026 in der Organisationseinheit Stab Unternehmenskommunikation die Stelle

Eventmanager (m/w/d)

Arbeitszeit: Vollzeit (Stelle ist grundsätzlich teilbar)

Bewerbungsfrist: 28.11.2025

 

Spannend! Ihre Aufgaben

  • Von A bis Z: Sie übernehmen die vollständige Organisation, Durchführung und Nachbereitung unserer vielfältigen Veranstaltungen – für unsere geschätzten Kunden, Verbandsmitglieder sowie unsere engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Team-Player: Arbeiten Sie eng mit unseren Teams aus dem Produkt-, Service- und Kundenmanagement zusammen, um Veranstaltungen zielgruppengerecht zu planen und erfolgreich umzusetzen.
  • Visionär: Bringen Sie Ihre Kreativität ein, um bestehende Formate kontinuierlich weiterzuentwickeln und innovative, neue Event-Konzepte zu kreieren.
  • Bühne frei: Unterstützen Sie uns im Bereich Social Media und Redaktion, um die Highlights unserer besonderen Veranstaltungen ins beste Licht zu rücken und unsere Community zu begeistern.

Passend! Ihr Profil

  • Fundierte Basis: Eine abgeschlossene Berufsausbildung, idealerweise als Veranstaltungskauffrau/-mann, ein abgeschlossenes Studium (z.B. in den Bereichen Eventmanagement, Betriebswirtschaftslehre oder Marketing), oder eine vergleichbare Qualifikation.
  • Erfahrung zählt: Einschlägige Berufserfahrung im Eventmanagement oder im genannten Aufgabenbereich.
  • Persönlichkeit: Sie haben echte Freude am Organisieren, überzeugen durch Kommunikationsstärke, sind absolut verbindlich und zeigen ein hohes Verantwortungsbewusstsein.
  • Handwerkszeug: Ein sicherer Umgang mit MS-Office und ausgezeichnete Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind für Sie selbstverständlich.
  • Mobilität: Führerschein der Klasse B (für die notwendige Flexibilität bei Veranstaltungsorten).

Wir bieten

EG 9b TVöD

Gesellschaftsform

Südwestfalen-IT
 
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Gleiches gilt für Schwerbehinderte.