Die Südwestfalen-IT am Standort Hemer, Siegen besetzt zum 01.09.2026 in der Organisationseinheit Bereich Business, Abteilung Beratung ERP die Stelle
Berater / Projektleiter CAFM-Software
Arbeitszeit: Vollzeit (Stelle ist grundsätzlich teilbar)
Bewerbungsfrist: 30.07.2026
Spannend! Ihre Aufgaben
- Projektleitung: Sie übernehmen die Projektleitung für die Einführung von CAFM-Systemen im Gebäudemanagement.
- Abstimmung und Reporting: Sie stimmen Projekte regelmäßig mit Vorgesetzten ab und berichten über den Projektverlauf sowie über die Sicherstellung der Einhaltung von Meilensteinen.
- Schulung und Workshops: Sie konzipieren und führen Schulungen und Workshops bei Kunden durch, inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen und Leitfäden.
- Kundenbetreuung: Sie betreuen unseren Kunden auch nach der erfolgreichen Softwareeinführung mit softwareseitiger Expertise.
- Weiterbildung: Sie sind bereit, sich Wissen über neue (Teil-)Module im Selbststudium sowie in Zusammenarbeit mit Teammitgliedern und dem Softwarehersteller eigenständig anzueignen.
Passend! Ihr Profil
- Qualifikation: Sie verfügen über ein erfolgreich abgeschlossenes Studium im Bereich Facility Management, Immobilienwirtschaft, Bauingenieurwesen, Architektur oder eine vergleichbare Qualifikation.
- Erfahrung: Sie bringen mehrjährige Berufserfahrung im aktiven Gebäude- oder Liegenschaftsmanagement, idealerweise im Beratungsumfeld, mit.
- Know-how: Sie haben fundierte Fachkenntnisse, bspw. im Miet- und Vertragsrecht sowie in den gängigen Normen.
- IT-Affinität: Sie sind sicher im Umgang mit den gängigen MS Office-Produkten und haben Erfahrung im Umgang mit CAFM-Systemen.
- Softskills: Sie treten souverän auf und verfügen über ausgeprägte Kommunikationsstärke und eine analytische, lösungsorientierte Arbeitsweise.
Wir bieten
EG 11 TVöD
Gesellschaftsform
Südwestfalen-IT
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Gleiches gilt für Schwerbehinderte.